Rechtsanspruch für von Gewalt betroffener Frauen und ihrer Kinder auf Schutzplätze und Beratung kommt!
Ein großartiger Erfolg für die Frauen zum Schutz vor Gewalt! Das Gewalthilfegesetz wurde in der letzte Januarwoche im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages von Union, SPD und Grünen verabschiedet. Der Rechtsanspruch für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder auf Schutzplätze und Beratung kommt! Die Länder werden bei der Versorgung von gewaltbetroffenen Frauen und Kindern nicht allein gelassen und finanziell vom Bund unterstützt. Frauen und Kinder brauchen eine sichere Zuflucht vor Gewalt. Ein herzliches Danke geht an die Verhandlungsführerinnen der CDU/CSU-Bundestagfraktion Silvia Breher MdB und Dorothee Bär, MdB!
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